Heute hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall von FashionID, des Onlineshop des Modehändlers Peek & Cloppenburg, ein Urteil gesprochen. Es geht darin darum, wie mit der Weitergabe von Benutzerdaten bei der Verwendung von 3rd Party Content umgegangen werden muss. Dass der Einsatz von beispielsweise Facebook Like Buttons
Unter anderem versucht die Tagesschau aufzuklären. Weil das Urteil durch den EuGH ergangen ist und daher Konsequenzen über Deutschland hinaus haben wird, berichten auch internationale News wie Techcrunch und Yahoo(Reuters).
Simon Assion von #twobirds, Twitter-aktiver Rechtsanwalt, fasst eben dort einige Stichpunkte zu dem Urteil in einem Thread zusammen.